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Heckscher-Ohlin-Theorem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Außenhandelstheorie logisch stringente Fassung des Zusammenhangs zwischen internationalen Faktorausstattungsunterschieden und der Handelsstruktur.

    Einfachster Fall: Gegeben sind zwei Länder mit identischen, linear homogenen Produktionstechnologien und identischen, homothetischen Präferenzen, vollständige Konkurrenz, perfekte intersektorale Faktormobilität, Vollbeschäftigung und Freihandel. Land A besitze pro Arbeiter mehr Kapital als Land B (die absoluten Faktorausstattungen sind irrelevant). Gut 1 sei das relativ kapitalintensive Gut, und es gebe keine Faktorintensitätsumkehrungen. Unter diesen Annahmen wird das relativ kapitalreiche Land das relativ kapitalintensive Gut 1 exportieren. Umgekehrtes gilt für das Land B bzw. das Gut 2.

    Beweis: Freihandel impliziert einheitliches Güterpreisverhältnis in beiden Ländern. Dabei muss das kapitalreiche Land im Vergleich zum Gut 2 mehr vom Gut 1 erzeugen als das arbeitsreiche Land, um seine Produktionsfaktoren voll auszulasten (Rybczynski-Theorem). Die Konsumstruktur ist aber in beiden Ländern gleich, so dass die erwähnte Handelsstruktur folgt. Für den (realistischen) Fall mehrerer Güter gilt das Heckscher-Ohlin-Theorem nicht mehr zwingend für jeden beliebigen paarweisen Vergleich, sondern nur mehr im Durchschnitt. Bei beliebig vielen Gütern, Faktoren und Ländern wird die Betrachtung erleichtert, indem man nicht mehr den Güterhandel selbst, sondern den damit indirekt erfolgenden Faktorhandel betrachtet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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