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Hilfsarbeiterlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    meist Zeit-, selten Akkordlohn für ungelernte Arbeiter oder angelernte Arbeiter.

    Kostenrechnungstechnische Erfassung und Verrechnung: Hilfsarbeiterlöhne können Fertigungslöhne sein, sofern sie sich dem Kostenträger direkt, d.h. ohne Verrechnung über Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen (BAB), zurechnen lassen. Meist jedoch nur Verrechnung als Gemeinkostenlöhne (Hilfslöhne), oftmals als Kostenstelleneinzelkosten möglich, da die Hilfsarbeiter i.d.R. bestimmten Kostenstellen als Arbeitskraft zugeteilt und die für sie erwachsenden Lohnkosten diesen zuzurechnen sind; bei „fliegenden Kolonnen” oder vielseitig beanspruchten Einzelkräften ist eine Aufteilung anteilig (nach Zeit- oder Mengeneinheiten) der für die Kostenstellen erbrachten Arbeitsleistung erforderlich.

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