Hilfslöhne
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung für alle Löhne, die nicht als Fertigungslöhne erfasst und verrechnet werden, da sie für nicht unmittelbar am Werkstück verrichtete Arbeit anfallen. Zu den Hilfslöhnen zählen z.B. Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
Maßgebend für die Unterscheidung vom Fertigungslohn ist nicht die Art der Tätigkeit (Facharbeit oder Hilfsarbeit), sondern die Verrechnung als Gemeinkosten. Daher werden Hilfslöhne häufig auch als Gemeinkostenlöhne bezeichnet.
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