Hilfslöhne
(weitergeleitet von Gemeinkostenlöhne)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Kostenrechnung für alle Löhne, die nicht als Fertigungslöhne erfasst und verrechnet werden, da sie für nicht unmittelbar am Werkstück verrichtete Arbeit anfallen. Zu den Hilfslöhnen zählen z.B. Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
Maßgebend für die Unterscheidung vom Fertigungslohn ist nicht die Art der Tätigkeit (Facharbeit oder Hilfsarbeit), sondern die Verrechnung als Gemeinkosten. Daher werden Hilfslöhne häufig auch als Gemeinkostenlöhne bezeichnet.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Opportunitätskosten
Rechnungswesen
Risiko
Selbstkosten
Steuern
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Hilfslöhne
ausgehend
eingehend
Hilfslöhne
ausgehend