Lohnkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe der Bruttoarbeitsentgelte (Bruttolöhne), die ein Unternehmen während einer Abrechnungsperiode (Woche, Monat, Vierteljahr, Geschäftsjahr) zur Leistungserstellung aufwendet. Zusammen mit Gehältern (Arbeitsentgelt) sowie gesetzlichen und freiwilligen Personalnebenkosten des Betriebes bilden Lohnkosten die Personalkosten.
Kostenabrechnungstechnische Erfassung: In der Vollkostenrechnung als Einzelkosten (Fertigungslöhne) oder Gemeinkosten (Hilfslöhne) behandelt, in Abhängigkeit davon, ob sie für unmittelbar produktbezogene Arbeit anfallen oder nicht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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