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höhere Gewalt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Haftpflichtrecht: Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann. Der Schuldner haftet regelmäßig nicht für höhere Gewalt. Unternehmen, die für den von ihnen verursachten Schaden auch ohne Nachweis eines Verschuldens haften (Haftpflichtgesetz), können sich durch Nachweis höherer Gewalt entlasten.
Bei Fristversäumnis ist höhere Gewalt als Entschuldigungsgrund ein Ereignis, das durch größte Sorgfalt und Vorsicht nicht abzuwenden ist.
2. Arbeitsrecht: Betriebsrisiko.
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