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Importkartell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kartell, bei dem eine Einkaufsgemeinschaft zum Import von ausländischen Gütern gebildet wird. Seit der Sechsten GWB-Novelle nicht mehr legalisierbar (Verstoß gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV).

    Gegensatz: Exportkartell.

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