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Individualverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verkehrsart, bei der die Verkehrsmittel nur von einem einzelnen oder einem beschränkten Personenkreis eingesetzt werden und bei dem der oder die Benutzer völlig frei sind in der Bestimmung der Zeit, des Fahrweges und des Zieles der Fahrt. Der Pkw als das wichtigste Verkehrsmittel des Individualverkehrs vereinigt Komfort mit zeitlicher und örtlicher Ungebundenheit, hat aber im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln den Nachteil des hohen Flächenbedarfs und hoher spezifischer negativer externer Effekte.

    Gegensatz: Öffentlicher Verkehr.

    2. Bedeutung und künftige Entwicklung: Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich der Individualverkehr bes. stark ausgeweitet und den öffentlichen Verkehr stark zurückgedrängt. Entfielen 1950 lediglich ein Drittel der Verkehrsleistung auf den Individualverkehr und der Rest auf den öffentlichen Personenverkehr, so entfallen zz. auf den Individualverkehr über 80 Prozent. Die jüngsten Prognosen gehen davon aus, dass sich an diesem Modal Split bis zum Jahr 2010 nichts ändern wird. Fahrtzwecke, an denen der Individualverkehr bes. hohe Marktanteile hat, werden weiterhin der Berufsverkehr und der Freizeitverkehr sein.

    3. Probleme: Die starke Zunahme des Individualverkehrs und der mit ihm zusammenhängenden Belastungen (Staus, Lärm, Abgase) haben bereits in den 70er Jahren

    auch unter dem Eindruck der Entwicklungen auf den Energiemärkten

    zu Überlegungen geführt, wie eine Veränderung des Modal Split erreicht werden könnte. Erhöhung der Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer, Ausbau und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personenverkehrs haben jedoch bisher keine spürbare Entlastung gebracht. Bestrebungen, durch Road Pricing die negativen externen Effekte des Individualverkehrs zu internalisieren und so über pretiale Anreize zu einer Verlagerung zu kommen, scheitern bisher an technischen Schwierigkeiten, v.a. aber an politischen Rücksichtnahmen.

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