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Revision von Inländer vom 08.06.2009 - 10:54
Inländer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
natürliche und juristische Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz im Inland haben.
Im Sinn der Zahlungsbilanzstatistik zählen zu den Inländer auch die inländischen Gebietskörperschaften sowie die inländische Notenbank, nicht hingegen die Angehörigen des diplomatischen Corps und der im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte.
Vgl. auch Inländerkonzept.
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