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Inland

Definition: Was ist "Inland"?

das völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates zugehörige Gebiet.

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    1. Allgemein: das völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates zugehörige Gebiet (Hoheitsgebiet).

    2. Ertragsteuerrecht/Erbschaftsteuerrecht: wichtiges Kriterium für die Frage, ob eine Person der unbeschränkten Steuerpflicht oder der beschränkten Steuerpflicht unterworfen wird oder auf eine Einkunftsquelle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zugegriffen wird. Zum Inland gehört aus der Sicht dieser Steuerarten nicht nur das Gebiet der Bundesrepublik, sondern zusätzlich auch der Deutschland zustehende Teil des Festlandssockels, soweit dort bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (§ 1 I Satz 2 EStG, § 1 III KStG, ähnlich § 2 II ErbStG).

    3. Umsatzsteuer: a) Begriff: Zum Inland zählt nach dem Umsatzsteuergesetz das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, aber ohne das Gebiet von Büsingen, das eine dt. Enklave in der Schweiz darstellt, ohne die Insel Helgoland, ferner ohne einen Freihafen und die Gewässer und Watten zwischen Hoheitsgrenze und Strandlinie und die dt. Schiffe und Luftfahrzeuge in den Gebieten, die zu keinen Zollgebieten gehören. Aus der Sicht anderer EU-Staaten und aus Sicht des Unionsrechts gehören lediglich Helgoland und Büsingen nicht zum dt. Inland.

    b) Wirtschaftliche Bedeutung des Begriffs Inland: Die Ausgrenzung einiger Gebiete aus dem Begriff Inland für umsatzsteuerliche Zwecke bezweckt teilweise eine Förderung von Gebieten mit bes. Problemen, da dort dann keine Umsatzsteuer erhoben werden muss (Büsingen, Helgoland). Teilweise ist aber nur eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt, um die Durchfuhr von Waren nicht aufwendig als Einfuhren und Ausfuhrlieferungen behandeln zu müssen (Freihäfen, Gewässer und Watten). In den letztgenannten Gebieten werden daher Umsätze und innergemeinschaftliche Erwerbe dennoch der dt. Umsatzsteuer unterworfen, wenn sie nicht unternehmerischen Zwecken, sondern z.B. konsumtiven Zwecken dienen (vgl. genauen Katalog der betreffenden Tatbestände in § 1 III UStG).

    c) Andere umsatzsteuerliche Gebietsbegriffe: Ausland, Gemeinschaftsgebiet, Drittlandsgebiet.--d) Anderer zollrechtlicher Gebietsbegriff: Zollgebiet.

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