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Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)

Definition: Was ist "Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)"?

Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen.

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    1998 verabschiedetes Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dt. Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen. Dt. Konzerne, die zum Zweck der Zulassung an einer ausländischen Börse einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS, US-GAAP) aufstellen, wurden früher durch zusätzliche Kosten belastet, weil sie zusätzlich einen Konzernabschluss nach HGB aufstellen mussten. Die nach unterschiedlichen Regelsystemen aufgestellten Abschlüsse wiesen unterschiedliche Ergebnisse aus, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse erschwerte. Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) sah vor, dass kapitalmarktorientierte dt. Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS oder US-GAAP aufstellen und offen legen konnten. Dies befreite von der Verpflichtung einen HGB-Konzernabschluss nach dt. Recht aufzustellen. Die Befreiungsregelung trat am 31.12.2004 wieder außer Kraft.

     

     

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