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Kaufhaus

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betriebsform des Einzelhandels; angeboten wird ein sehr tief gegliedertes, branchenhomogenes Sortiment (außer Lebensmitteln) in ausgedehnten Verkaufsräumen. Es gibt sowohl Fachabteilungen mit Beratung als auch Abteilungen mit weit gehender Selbstbedienung. Standort bevorzugt in innerstädtischen Hauptlagen. Verbreitet sind Kaufhäuser für Textilien, Bekleidung, Möbel, Kinderspielzeug.

    Anders: Warenhaus.

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