Direkt zum Inhalt

Kaufmann

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kauffrau. 1. Begriff: Im Sprachgebrauch jeder kaufmännische Tätige, im Rechtssinne nur, wer selbstständig ein Handelsgewerbe betreibt (nicht z.B. der Handlungsgehilfe).

    Ausnahme: Formkaufmann, für den das Bestehen eines Handelsgewerbes nicht Voraussetzung ist. Jede natürliche und juristische Person kann Kaufmann sein, auch Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige (Geschäftsfähigkeit).

    2. Arten: Istkaufmann, Musskaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.

    Vgl. auch Scheinkaufmann.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com