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Kooperationskaufmann
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Grundmodell zur Realisierung einer intensiven Partnerschaft innerhalb einer Kooperation (Kooperationsformen des Handels).
2. Zielsetzung ist die Hilfe bei der Existenzgründung, z.B. bei der Umwandlung von Regiebetrieben oder Errichtung bzw. Anmietung neuer Läden.
3. Zentrale Ideen: Finanzierung des Vorhabens durch die Kooperationszentrale, verbunden mit der Verpflichtung zur baldigen Rückzahlung aus den erwirtschafteten Gewinnen. Erfolg durch Eigeninitiative des Einzelhändlers, dem die alleinige Geschäftsführung übertragen wird, oft verbunden mit der vertraglichen Verpflichtung zu einer möglichst hohen Einkaufskonzentration.
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