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Kostenstellenrechnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teilbereich der Kostenrechnung, in dem Kosten für Kostenstellen erfasst und zwischen diesen verrechnet werden.
Aufgaben:
(1) Erfassung und ggf. Planung der den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) am Ort des Kostenanfalls (Kostenstelle); eine Wirtschaftlichkeitskontrolle soll somit ermöglicht werden (Plankostenrechnung).
(2) Verrechnung der kostenstellenbezogen erfassten Kosten vollständig (Vollkostenrechnung) oder nur z.T. (Teilkostenrechnung) auf die Kostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung, Betriebsabrechnung), die unmittelbar an der Erstellung der Produkte mitwirken (Endkostenstellen), um von diesen in der Kostenträgerrechnung eine Weiterwälzung auf die Kostenträger vornehmen zu können.
Verfeinerung: Kostenplatzrechnung.
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