Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 13.09.2010 - 14:55
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 26.11.2009 - 13:41
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Leistung an Erfüllungs Statt vom 08.06.2009 - 11:30
Leistung an Erfüllungs Statt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistung, die der Schuldner nicht schuldet, sondern anstelle einer geschuldeten erbringt. Nimmt der Gläubiger die Leistung als Erfüllung an, erlischt die Verbindlichkeit (§ 364 I BGB).
Anders: Leistung erfüllungshalber.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon