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Leitzinsen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zentralbank entscheidet aufgrund geldpolitischer Erfordernisse, zu welchen Zinssätzen sie den Kreditinstituten Zentralbankgeld bereitstellt. Sie nimmt damit Einfluss auf die kurzfristigen Soll- und Habenzinsen der Kreditinstitute. Den Zentralbankzinsen kommt die Rolle von L. zu, da andere kurzfristige Zinsen an sie angekoppelt sind (Zinsführerschaft). Bis zur Einrichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) legte die Deutsche Bundesbank mit dem Diskontsatz als untere und dem Lombardsatz als obere Begrenzung einen Zinskorridor am Geldmarkt fest. Als Refinanzierungskonditionen bilden nun im Euroraum die Sätze der Spitzenrefinanzierungsfazilität die obere Begrenzung und die Einlagenfazilität die untere Begrenzung des Zinskorridors (Geldpolitik). Der Hauptrefinanzierungssatz sowie die Verzinsung des Mindestreservesolls mit dem Hauptrefinanzierungssatz sorgen dafür, dass der Hauptrefinanzierungssatz der L. für den Geldmarkt ist.

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