Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Liefertermin vom 28.02.2013 - 15:07
Liefertermin
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung auszuführen ist. Mangels bes. Vereinbarung kann der Gläubiger sofortige Lieferung verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 BGB, Zeitbestimmung).
Versäumung des vereinbarten Liefertermins begründet i.d.R. Schuldnerverzug mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Sonderregeln beim Fixgeschäft bzw. Handelsfixkauf.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon