Direkt zum Inhalt

Liefertermin

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung auszuführen ist. Mangels bes. Vereinbarung kann der Gläubiger sofortige Lieferung verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 BGB, Zeitbestimmung).

    Versäumung des vereinbarten Liefertermins begründet i.d.R. Schuldnerverzug mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Sonderregeln beim Fixgeschäft bzw. Handelsfixkauf.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com