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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Mindestanforderungen an das Risikomanagement; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Ende 2005 die endgültige Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht. Damit sind wichtige qualitative Elemente von Basel II in nationales Recht umgesetzt worden, wobei das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistern bzw. dessen Überwachung durch die Bafin im Mittelpunkt steht. Eine Weiterentwicklung ist aufgrund der durch die globale Finanzkrise erkannten Notwendigkeiten zwingend geboten.

    Vgl. auch Basel III, Risikosteuerung nach MaRisk.

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