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Mengenrabatt
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1. Begriff: Preisvergütung für die Abnahme bestimmter Mengen eines oder mehrerer Produkte in einem Auftrag oder in einer Bezugsperiode (Rabatt). Gelegentlich auch Naturalrabatt (Wahrnehmung quantitativer Handelsfunktionen).
2. Formen: a) Artikelrabatt: Mengenrabatt für die Abnahme bestimmter Mengen eines Produktes bei einem Auftrag. Steigt die Rabatthöhe mit georderter Menge (linear oder progressiv) an, so werden die Rabattsätze pro steigende Auftragsmengen in Rabattstaffeln ausgewiesen.
b) Auftragsrabatt: Mengenrabatt bezogen auf die Abnahmemenge sämtlicher in einem Auftrag zusammengefasster Warenbestellungen, z.B. durch einen Einzelhandelsbetrieb bei einem Großhändler.
c) Gesamt-Umsatzrabatt (Jahresbonus, Treuerabatt): Mengenrabatt bezogen auf die Abnahmemengen sämtlicher Produkte (unabhängig von der Zahl der Aufträge) in einer Bezugsperiode (z.B. einem Jahr).
3. Bedeutung: Sämtliche Formen des Mengenrabattes sind Gegenleistungen für Kosteneinsparungen; sie dienen im Geschäft des Großhandels mit den selbstständigen Einzelhändlern der Einkaufskonzentration. Mengenrabatte werden von Herstellern gewährt, um den Handel zur Abnahme der eigenen und nicht der konkurrierenden Marken zu bewegen.
4. Rabattspreizung: Missverhältnis zwischen Anstieg der Rabattsätze (z.B. progressiv) und der zusätzlichen Abnahmemengen (z.B. linear); gilt als den Leistungswettbewerb im Handel schädigende Praktik (Gemeinsame Erklärung). Derartige Rabattgestaltung (etwa durch Hersteller) fordert selbst große Abnehmer im Handel zu weiterer Kooperation im Einkauf heraus, um die günstigsten Konditionen des größten Abnehmers zu erhalten (Nachfragemacht). Rabattspreizung erhält für Hersteller dann eine neue Bedeutung, wenn diese ihre Produkte international vertreiben und sowohl Preise als auch Konditionen dem jeweiligen Absatzland anpassen, z.B. Deutschland, Frankreich einerseits und Polen, Rumänien andererseits. International agierende Handelsunternehmen können dann fordern, dass ihnen die günstigsten Preise und Konditionen für sämtliche Abnahmemengen eingeräumt werden.
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