Nachfragemacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit von Personen in nachfragenden Wirtschaftsorganisationen gegenüber Personen aus Anbieterorganisationen, die Bewertung der Tauschbedingungen im Sinn der eigenen Individual- oder Organisationsziele durchzusetzen, bzw. die Fähigkeit von Personen aus Anbieterorganisationen, angestrebte Änderungen dieser Bedingungen zu verhindern. Die reale Tatsache von Nachfragemacht ist streng zu trennen vom Missbrauch von Nachfragemacht.
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