Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mietpreisrecht vom 27.09.2010 - 09:14
- Revision von Mietpreisrecht vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Mietpreisrecht vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Mietpreisrecht vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Mietpreisrecht vom 27.09.2010 - 09:14
- Revision von Mietpreisrecht vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Mietpreisrecht vom 16.05.2008 - 11:22
Mietpreisrecht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften über den Mietzins (Miete). Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Neubaumietenverordnung i.d.F. vom 12.10.1990 (BGBl. I 2203) m.spät.Änd. Das Recht, Mieten frei zu vereinbaren, ist begrenzt (Mietwucher, Mietpreisüberhöhung).
Vgl. auch Mieterschutz, Staffelmiete, Mieterhöhung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon