Mietpreisrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsvorschriften über den Mietzins (Miete). Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Neubaumietenverordnung i.d.F. vom 12.10.1990 (BGBl. I 2203) m.spät.Änd. Das Recht, Mieten frei zu vereinbaren, ist begrenzt (Mietwucher, Mietpreisüberhöhung).
Vgl. auch Mieterschutz, Staffelmiete, Mieterhöhung.
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