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Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)

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    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 20.12.2002 „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute“ (MAK) veröffentlicht. Damit setzt die Aufsichtsbehörde umfängliche Mindeststandards an die Aufbauorganisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. Zu den wesentlichen MaK-relevanten Prüffeldern gehören:

    • die Risikoeinstufung der Kreditnehmer,
    • das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren,
    • das Überziehungssystem,
    • das System zur Begrenzung der geschäftsbezogenen Risiken,
    • die laufende Kreditüberwachung,
    • die laufende Sicherheitenüberwachung,
    • die Kompetenzordnung,
    • die Kreditkontrolle,
    • die Risikovorsorge,
    • die Kreditrisikosteuerung,
    • das Frühwarnsystem,
    • das ordnungsgemäße Zusammenwirken der eingesetzten Verfahren,
    • die Übereinstimmung mit der Kreditrisikostrategie.

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