Zitierfähige Version
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 07.02.2022 - 17:21
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 18.01.2021 - 11:34
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 06.11.2013 - 10:16
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 06.11.2013 - 10:16
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) vom 27.04.2011 - 13:30
Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 20.12.2002 „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute“ (MAK) veröffentlicht. Damit setzt die Aufsichtsbehörde umfängliche Mindeststandards an die Aufbauorganisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. Zu den wesentlichen MaK-relevanten Prüffeldern gehören:
- die Risikoeinstufung der Kreditnehmer,
- das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren,
- das Überziehungssystem,
- das System zur Begrenzung der geschäftsbezogenen Risiken,
- die laufende Kreditüberwachung,
- die laufende Sicherheitenüberwachung,
- die Kompetenzordnung,
- die Kreditkontrolle,
- die Risikovorsorge,
- die Kreditrisikosteuerung,
- das Frühwarnsystem,
- das ordnungsgemäße Zusammenwirken der eingesetzten Verfahren,
- die Übereinstimmung mit der Kreditrisikostrategie.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon