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Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 20.12.2002 „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute“ (MaK) veröffentlicht. Damit hat die Aufsichtsbehörde umfängliche Mindeststandards an die Aufbauorganisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft verbindlich vorgegeben. Zu den wesentlichen MaK-relevanten Prüffeldern gehören:

    • die Risikoeinstufung der Kreditnehmer,
    • das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren,
    • das Überziehungssystem,
    • das System zur Begrenzung der geschäftsbezogenen Risiken,
    • die laufende Kreditüberwachung,
    • die laufende Sicherheitenüberwachung,
    • die Kompetenzordnung,
    • die Kreditkontrolle,
    • die Risikovorsorge,
    • die Kreditrisikosteuerung,
    • das Frühwarnsystem,
    • das ordnungsgemäße Zusammenwirken der eingesetzten Verfahren,
    • die Übereinstimmung mit der Kreditrisikostrategie.

    Die BaFin hat diese Vorgaben im Jahre 2005 durch die Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) der Kreditinstitute ersetzt und diese Vorschriften mit Wirkung vom 1.1.2013 aktualisiert. Der Kreditkunde sollte wissen, dass hiermit grundlegende Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft und das bankinterne Kontrollsystem vorgegeben werden. Die Prozessschritte im Überblick:

    • Kreditgewährung
    • Kreditweiterbearbeitung
    • Kreditbearbeitungskontrolle
    • Intensivbearbeitung
    • Behandlung von Problemkrediten
    • Risikovorsorge
    • Verfahren zur Früherkennung von Risiken
    • Risikoklassifizierungsverfahren

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