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Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat 2002 „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute“ (MaK) veröffentlicht. Damit wurden seitens der Aufsichtsbehörde umfängliche Mindeststandards an die Aufbauorganisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft verbindlich vorgegeben. Zu den wesentlichen MaK-relevanten Prüffeldern der Bafin gehören seitdem:

    • die Risikoeinstufung der Kreditnehmer,
    • das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren,
    • das Überziehungssystem,
    • das System zur Begrenzung der geschäftsbezogenen Risiken,
    • die laufende Kreditüberwachung,
    • die laufende Sicherheitenüberwachung,
    • die Kompetenzordnung,
    • die Kreditkontrolle,
    • die Risikovorsorge,
    • die Kreditrisikosteuerung,
    • das Frühwarnsystem,
    • das ordnungsgemäße Zusammenwirken der eingesetzten Verfahren,
    • die Übereinstimmung mit der Kreditrisikostrategie.

    Die BaFin hat diese Vorgaben 2005 durch die Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) der Kreditinstitute ersetzt und diese Vorschriften mit Wirkung vom 1.1.2013 bzw. 27.10.2017 aktualisiert. Der Kreditkunde sollte wissen, welche grundlegenden Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft und das bankinterne Kontrollsystem vorgegeben sind. Die Prozessschritte im Überblick:

    • Kreditgewährung
    • Kreditweiterbearbeitung
    • Kreditbearbeitungskontrolle
    • Intensivbearbeitung
    • Behandlung von Problemkrediten
    • Risikovorsorge
    • Verfahren zur Früherkennung von Risiken
    • Risikoklassifizierungsverfahren

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