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Revision von Mischkonzern vom 08.06.2009 - 11:30
Mischkonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konglomerat; heterogener Konzern, bei dem zwischen den dem Konzern angehörenden Unternehmen keine leistungsmäßigen Zusammenhänge bestehen. In den letzten Jahren stark zunehmend.
Gründe: Verbesserung der Unternehmensleitung, Liquiditäts- und Risikoausgleich zwischen produktionsfremden Unternehmen.
Vgl. auch Diversifikation.
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