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Mischkonzern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konglomerat; heterogener Konzern, bei dem zwischen den dem Konzern angehörenden Unternehmen keine leistungsmäßigen Zusammenhänge bestehen. In den letzten Jahren stark zunehmend.

    Gründe: Verbesserung der Unternehmensleitung, Liquiditäts- und Risikoausgleich zwischen produktionsfremden Unternehmen.

    Vgl. auch Diversifikation.

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