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Monopolmissbrauch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sittenwidrige Ausnutzung eines Monopols durch Vorschreiben unbilliger und unangemessener Bedingungen (vgl. § 826 BGB).

    2. Wettbewerbs- und Kartellrecht: Im deutschen (Deutsches Kartellrecht) und Europäischen Kartellrecht wird der Monopolmissbrauch über die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19 GWB und Art. 82 EGV erfasst. Monopolmissbrauch kann Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach der Generalklausel des unlauteren Wettbewerbs (unlauterer Wettbewerb) oder nach den Schutzvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts rechtfertigen (Boykott, Kontrahierungszwang).

    Vgl. auch Wettbewerbspolitik.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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