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Musterfeststellungsklage
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Als "Einer-für-alle-Klage" sollen Verbraucher künftig einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Konzerne leichter durchsetzen können, ohne selbst durch eigene Klageerhebung ins (Kosten-)Risiko gehen zu müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen stattdessen bestimmte klagebefugte Verbraucherschutzverbände (z.B. Verbraucherzentralen und Mieterverbände) übernehmen. Gedacht ist das neue Instrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schäden erlitten haben. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene anschließen, indem sie sich bei einem Klageregister anmelden. In Musterprozessen sollen strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, geklärt werden können. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in Folgeprozessen individuell geltend machen, es sei denn es kommt vorher zum Vergleich.
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