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Musterfeststellungsklage
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Als "Einer-für-alle-Klage" werden Verbraucher künftig einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Konzerne leichter durchsetzen können, ohne selbst durch eigene Klageerhebung ins (Kosten-)Risiko gehen zu müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen stattdessen bestimmte klagebefugte Verbraucherschutzverbände (z.B. Verbraucherzentralen und Mieterverbände; Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern) übernehmen. Gedacht ist das neue Instrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schäden erlitten haben. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Betroffene anschließen, indem sie sich bei einem Klageregister anmelden. In Musterprozessen sollen strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, geklärt werden können. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in Folgeprozessen individuell geltend machen, es sei denn es kommt vorher zum Vergleich. Der Bundestag hat das Gesetz am 14.6.2018 beschlossen, vor dem Hintergrund der VW-Diesel-Affäre ist es am 1.11.2018 in Kraft getreten, damit betroffene Dieselfahrzeugbesitzer keine Verjährungsnachteile gegenüber Volkswagen haben. "Pünktlich" zum 1.11.2018 wurde beim OLG Braunschweig eine Klage gegen VW eingereicht. Nach Pressemeldungen von September 2019 hatten sich über 430.000 Dieselfahrer der Klage angeschlossen. Am 28. Februar 2020 gab es einen Vergleich: VW zahlt an 262.500 VW-Dieselkunden je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1.350 € und 6.257 €, so das Angebot. Verbraucher konnten bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen. Wenn alle annehmen, summierte sich der Betrag für VW auf rd. 830 Mio. €.
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