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Musterfeststellungsklage

Definition: Was ist "Musterfeststellungsklage"?

Vom Bundesgesetzgeber in der 19. Legislaturperiode vorgesehene Form der Sammelklage. Vom Bundeskabinett am 9.5.2018 und vom Bundestag am 14.6.2018 beschlossen. Das Gesetz ist zum 1.11.2018 in Kraft getreten. Unter dem Eindruck von Firmenskandalen (insbes. zuletzt die VW-Affäre im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, vgl. auch Dieselfahrverbot und Unternehmensstrafrecht) sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit der Verstärkung von Verbraucherrechten und deren Durchsetzung. "Pünktlich" zum 1.11.2018 wurde eine Klage gegen VW beim OLG Braunschweig eingereicht. Nach Pressemeldungen von September 2019 hatten sich über 430.000 Dieselfahrer der Klage angeschlossen. Im Februar 2020 wurde bekannt, dass ein bevorstehender und bereits soweit ausgehandelter Vergleich zu scheitern drohte. Er hatte vorgesehen, dass VW rd. 830 Mio. € an die Fahrzeugbesitzer zahlt. VW lehnte ab, weil eine Honorarforderung für die Anwälte des klagenden Verbands vzbv (50 Mio. €) als zu wenig spezifiziert nicht akzeptiert wurde. vzbv hatte das zurückgewiesen. VW hatte dann zunächst öffentlich angeboten, den ausgehandelten Betrag abseits des Musterfeststellungsverfahrens an die Diesel-Käufer zu zahlen. Das OLG Braunschweig "fing" jedoch die Parteien wieder ein und man verhandelte weiter (Stand: 21. Februar 2020).  

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als "Einer-für-alle-Klage" werden Verbraucher künftig einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Konzerne leichter durchsetzen können, ohne selbst durch eigene Klageerhebung ins (Kosten-)Risiko gehen zu müssen. Die juristische Auseinandersetzung sollen stattdessen bestimmte klagebefugte Verbraucherschutzverbände (z.B. Verbraucherzentralen und Mieterverbände; Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern) übernehmen. Gedacht ist das neue Instrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schäden erlitten haben. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Betroffene anschließen, indem sie sich bei einem Klageregister anmelden. In Musterprozessen sollen strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, geklärt werden können. Danach müssen Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in Folgeprozessen individuell geltend machen, es sei denn es kommt vorher zum Vergleich. Der Bundestag hat das Gesetz am 14.6.2018 beschlossen, vor dem Hintergrund der VW-Diesel-Affäre ist es am 1.11.2018 in Kraft getreten, damit betroffene Dieselfahrzeugbesitzer keine Verjährungsnachteile gegenüber Volkswagen haben. "Pünktlich" zum 1.11.2018 wurde eine Klage gegen VW eingereicht. Nach Pressemeldungen von September 2019 hatten sich über 430.000 Dieselfahrer der Klage angeschlossen.

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