Direkt zum Inhalt

öffentliches Amt

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein unmittelbar vom Staat verliehenes Amt, z.B. die Ämter des Gerichtsvollziehers, Steuer-, Polizeibeamten etc.

    Vgl. auch Amtsanmaßung.

    Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr geht die Fähigkeit zum Führen eines öffentlichen Amts für fünf Jahre verloren (§§ 45 ff. StGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com