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Ordnungspolitik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Summe aller rechtlich-organisatorischen Maßnahmen, durch die die Träger der Wirtschaftspolitik über eine entsprechende Ausgestaltung der Wirtschaftsverfassung die längerfristigen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsprozess innerhalb einer Wirtschaftsordnung setzen.
2. Funktionen/Ziele: Durch die gegenseitige Abgrenzung und inhaltliche Bestimmung der Entscheidungs- und Handlungsspielräume der einzelnen Wirtschaftsakteure ist die ordnungskonforme und in sich abgestimmte Ausgestaltung der verschiedenen wirtschaftlichen Teilordnungen wie Eigentums-, Planungs-, Unternehmens- oder Geldordnung (Morphologie) zu gewährleisten. Hierdurch werden zugleich die Ziele und Instrumente der staatlichen Ablaufpolitik (Prozesspolitik) vorgeformt. Die Bedingung der Ordnungskonformität erfordert, dass die ordnungspolitischen Maßnahmen dem Grundtypus der Wirtschaftsordnung (zentrale oder dezentrale Planung und Koordination des Wirtschaftsprozesses) entsprechen (z.B. Marktkonformität). Die Wahl des Grundtypus determiniert den Inhalt der ergänzenden ordnungspolitischen Maßnahmen.
3. Die aktuelle Ausgestaltung der Ordnungspolitik wird u.a. durch das jeweils vorherrschende wirtschaftsordnungspolitische Leitbild (z.B. Ordoliberalismus, Soziale Marktwirtschaft, Planification, Marxismus-Leninismus) beeinflusst, in das auch (gesellschafts-)politische und kulturelle Wertvorstellungen einfließen.
4. Beispiele: Wettbewerbspolitik zur Sicherung des funktionsfähigen Wettbewerbs; Grundgesetz mit Sicherung der Eigentumsrechte (Property Rights); Umweltpolitik mit dem Verursacherprinzip als Grundsatz zur Internalisierung der negativen externen Effekte.
Vgl. auch Wirtschaftspolitik, Ordnungsökonomik, Wirtschaftsethik.
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