Direkt zum Inhalt

Patentschrift

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    über nationale und europäische erteilte Patente wird eine Patentschrift vom jeweiligen Patentamt veröffentlicht, die die Patentansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen enthält, auf deren Grundlage das Patent erteilt worden ist (§ 32 I Nr. 2 PatG, Art. 98 EPÜ, Regeln 53, 54 AO EPÜ). Sie enthält daneben Angaben zum Patentinhaber, Erfinder, zu den Druckschriften, die bei der Prüfung der Patentfähigkeit in Betracht gezogen worden sind, den Anmeldetag, Angaben über ein in Anspruch genommenes Prioritätsrecht sowie die Patentklassifikation.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com