Patentschrift
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Über nationale und europäische erteilte Patente wird eine Patentschrift vom jeweiligen Patentamt veröffentlicht, die die Patentansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen enthält, auf deren Grundlage das Patent erteilt worden ist (§ 32 I Nr. 2 PatG, Art. 98 EPÜ, Regeln 53, 54 AO EPÜ). Sie enthält daneben Angaben zum Patentinhaber, Erfinder, zu den Druckschriften, die bei der Prüfung der Patentfähigkeit in Betracht gezogen worden sind, den Anmeldetag, Angaben über ein in Anspruch genommenes Prioritätsrecht sowie die Patentklassifikation.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.