Direkt zum Inhalt

Pfändungsschutzkonto

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Seit Juli 2010 kann jedermann ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen oder sein Girokonto dazu umwidmen lassen. Veranlasst dann eine Behörde oder ein Gericht eine Pfändung, ist auf dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Betrag von 985,15 Euro geschützt. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Schuldner auch weiterhin dringend notwendige Zahlungen wie etwa die Miete leisten kann. Der Schutzbetrag gilt für jeden Monat neu und erhöht sich um den Betrag, den der Schuldner im Vormonat nicht angetastet hat. Zusätzliche Sonderregelungen gelten für Unterhaltsverpflichtungen und bei dem Bezug von Sozialleistungen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com