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Pool
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Wettbewerbsrecht/-politik:
1. Kartell höherer Ordnung, bei dem zusätzlich zu Vereinbarungen über Konditionen, Preise und Angebots- oder Produktionsmengen eine schlüsselmäßige Verteilung der zentral erfassten Gewinne erfolgt. Meist in der Rechtsform einer GmbH, jedoch auch ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Gewinngemeinschaft oder besonderes Gewinnverteilungs-Kartell.
2. Zusammenfassung von Beteiligungen, z.B. zwecks einheitlicher Geltendmachung von Aktionärsrechten (bes. Stimmrechtsbindungen). Poolung des Effektenbesitzes interessierter Aktionäre zur Beherrschung eines Unternehmens.
II. Versicherungswesen:
Versicherungspool. 1. Begriff: Risikogemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu der sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Erst- und Rückversicherer zusammenschließen, um für bes. große oder unausgeglichene Risiken eine breitere versicherungstechnische Grundlage zu schaffen.
2. Merkmale: Die Mitglieder verpflichten sich, bestimmte Risiken nur im Rahmen des Versicherungspools zu zeichnen. Sie bringen diese Risiken unter Aufrechterhaltung ihrer geschäftlichen Selbstständigkeit gegen Provision in den Versicherungspool ein. An dem Gewinn oder Verlust des Versicherungspools ist jeder Versicherer gemäß seiner Quote beteiligt. Zur weiteren Risikoverteilung werden häufig Rückversicherungen abgegeben oder genommen.
3. Arten: Poolarten sind a) Mitversicherungspools, bei denen alle Mitglieder mit ihren Anteilen als Erstversicherer auftreten, und
b) Rückversicherungspools, bei denen Erstversicherer die Risiken zeichnen und diese dann in Form der Rückversicherung an die beteiligten Poolversicherer verteilen.
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