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Revision von proportionale Kosten vom 25.11.2009 - 16:39

proportionale Kosten

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    lineare Kosten. 1. Begriff: Teil der variablen Kosten, der sich im gleichen Verhältnis wie die Beschäftigung (Ausbringung) verändert. Proportionale Kosten sind z.B. Fertigungslöhne (bes. Stücklöhne), Einzelmaterial, Hilfsstoffe, mengenabhängige Lager- und Vertriebskosten (Verpackungsmaterial). Kostenarten, die nur aus proportionalen Kosten bestehen, sind relativ selten; die meisten Kostenarten bestehen aus „Mischkosten“ (fixen, proportionalen, progressiven und degressiven Kosten). Betriebe, in denen die proportionalen Kosten überwiegen, haben geringe Anlage- und Bereitschaftskosten (fixe Kosten), z.B. handwerkliche und Reparaturbetriebe.

    2. Grafische Darstellung: Die Kurve der proportionalen Kosten verläuft linear und geht stets durch den Nullpunkt. Verschiebt man die Kurve der proportionalen Kosten um die fixen Kosten auf der Ordinate, so erhält man die lineare Gesamtkostenkurve. Die Kurve der Durchschnittskosten (Stückkosten) ist eine gleichseitige Hyperbel mit fallenden Werten. Die Kurve der proportionalen Durchschnittskosten verläuft parallel zur X-Achse, d.h. die proportionalen Durchschnittskosten sind bei allen Beschäftigungsgraden konstant. In der Praxis zählt man auch schwach-progressive oder degressive Kosten zu den proportionalen Kosten

    Die Kostenlehre nimmt an, dass die Kostenkurve der variablen Gesamtkosten im Industriebetrieb wegen der Limitationalität der Produktionsfaktoren vorwiegend linear verläuft, dass dort also die variablen Kosten (gleiche Produktionsbedingungen vorausgesetzt) stets proportional sind; sie sind in diesem Fall gleich den Grenzkosten. Diese Annahme setzt auch die Grenzkostenrechnung voraus.

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