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Quotenkartell
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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ein Kartell, bei dem der Absatz einheitlich organisiert ist. Die Kontingentierung kann erfolgen:
(1) Als Auftragsverteilung: Sammlung der Bestellungen an einer zentralen Stelle, die sie nach vereinbartem Schlüssel (Quote) auf die Beteiligten umlegt;
(2) als Angebotsverteilung: Je nach Marktlage und Kapazität werden die anzubietenden oder zu verkaufenden Mengen reguliert. Verstößt gegen § 1 GWB und Art. 81 I EGV.
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