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Rabattkartell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kartell zur Festlegung einheitlicher Funktions-, Umsatz- oder Mengenrabatte. Rabattkartelle weisen einen engen Bezug zu Preiskartellen auf und sind ebenso wie diese nach § 1 GWB und Art. 101 I AEUV verboten.

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