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Revision von Ratingverfahren vom 27.07.2012 - 11:38

Ratingverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II sieht vor, dass die Bonitätseinschätzung jedes einzelnen Kredits auf Basis geeigneter Bewertungsmethoden erfolgen muss. Demnach sind im Vorfeld einer Kreditvergabe systematische und plausible Methoden zur Bewertung der jeweiligen Kundenbonität notwendig. Dies geschieht über ein Ratingverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens werden eine Vielzahl von Kundeninformationen verarbeitet, wobei sich die sog. harten Einflussfaktoren direkt auf das Ratingergebnis auswirken, während sich die weichen Einflussfaktoren mittelbar in der langfristigen Ratingentwicklung bemerkbar machen.

    Vgl. auch Ratingskala.

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