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Refinanzierungsklausel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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In Darlehensverträgen wird normalerweise ein Abtretungsrecht der Bank zu Refinanzierungszwecken, die sog. Refinanzierungsklausel, vereinbart. Damit räumt der Kunde seiner Bank die Berechtigung ein, ihre Forderung gegen den Darlehensnehmer und/ oder Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung an einen vertraglich nicht benannten Refinanzierer abzutreten oder für diese treuhänderisch zu halten.
Vgl. auch Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), Standardklausel, Pfandbriefklausel.
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