Refinanzierungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Darlehensverträgen wird normalerweise ein Abtretungsrecht der Bank zu Refinanzierungszwecken, die sog. Refinanzierungsklausel, vereinbart. Damit räumt der Kunde seiner Bank die Berechtigung ein, ihre Forderung gegen den Darlehensnehmer und/ oder Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung an einen vertraglich nicht benannten Refinanzierer abzutreten oder für diese treuhänderisch zu halten.
Vgl. auch Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), Standardklausel, Pfandbriefklausel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Altersvorsorgezulage
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Refinanzierungsklausel
ausgehend
eingehend
Refinanzierungsklausel
ausgehend