Refinanzierungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Darlehensverträgen wird normalerweise ein Abtretungsrecht der Bank zu Refinanzierungszwecken, die sog. Refinanzierungsklausel, vereinbart. Damit räumt der Kunde seiner Bank die Berechtigung ein, ihre Forderung gegen den Darlehensnehmer und/ oder Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung an einen vertraglich nicht benannten Refinanzierer abzutreten oder für diese treuhänderisch zu halten.
Vgl. auch Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), Standardklausel, Pfandbriefklausel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Refinanzierungsklausel
ausgehend
eingehend
Refinanzierungsklausel
ausgehend