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Reingewinn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Reinertrag; das positive Ergebnis des Geschäftsjahres. Summe der Erträge abzüglich der niedrigeren Summe der Aufwendungen.

    Ausweis des Reingewinns: 1. Bei Einzelkaufmann und Personengesellschaften:
    (1) in der Gewinn- und Verlustrechnung als Habensaldo;
    (2) in der Bilanz auf den Kapitalkonten bzw. beim Kommanditisten, der seine Einlage erfüllt hat, auf Sonder- oder Darlehenskonto.

    2. Bei Kapitalgesellschaften: nach Handelsrecht der Jahresüberschuss:
    (1) in der Gewinn- und Verlustrechnung;
    (2) in der Bilanz: letzte Position des Eigenkapitals, wenn die Bilanz nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB) aufgestellt wird.

    Vgl. auch Bilanzgewinn (-verlust).

    Gegensatz: Reinverlust.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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