Jahresüberschuss
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 HGB) sowie der Bilanz (§ 266 HGB) von Kapitalgesellschaften. Der Jahresüberschuss ergibt sich als positive Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahrs. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses werden Gewinn-/Verlustvortrag, Entnahmen und Einstellungen aus/in offene Rücklagen nicht berücksichtigt.
Gegensatz: Jahresfehlbetrag.
Vgl. auch Bilanzgewinn (-verlust).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Jahresüberschuss
ausgehend
eingehend
Jahresüberschuss
ausgehend