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Reiserichtlinie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Reiserichtlinie ist das unternehmensinterne Regelwerk zur Abwicklung des Prozesses Geschäftsreise. Sie regelt die Planung, Abwicklung und Erstattung von Reiseleistungen (Reisekosten) und - sehr oft - Bewirtungsauslagen. Der Gültigkeitsbereich der Richtlinie muss klar definiert sein. So ist es üblich für unterschiedliche Mitarbeitergruppen unterschiedliche Regelungen festzulegen.

    2. Merkmale: Die Reiserichtlinie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Unternehmensführung und des von ihr beauftragten zentralen Geschäftsreisemanagements. Wesentliches Element der Reiserichtlinie ist die Steuerung der Wahl der Reisemittel. Dazu gehört bspw. die Vorgabe der zu nutzenden Fluggesellschaft, der Kabinenklasse oder ein Höchstbetrag für die Übernachtung im Hotel. Wird eine Senkung des Reisekostenbudgets angestrebt, wird dies durch eine entsprechende Anpassung der Reiserichtlinie ermöglicht. Sie ist zudem Grundlage für das Controlling. Die Überwachung der Einhaltung der Reiserichtlinie obliegt dem Vorgesetzten des reisenden Mitarbeiters und - zentral - den Verantwortlichen des Geschäftreisemanagements.

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