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Reisescheck

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Travellerscheck; Zahlungsmittel im internationalen Reiseverkehr in Form von Schecks oder scheckähnlichen Urkunden (Anweisungen), das gegen Einlösung von Unbefugten durch doppelte Unterschrift gesichert ist: Eine Unterschrift bei Aushändigung des Reiseschecks, die zweite beim Einlösen. Reiseschecks lauten auf feste Beträge und sind bei der Ausgabe sofort zu bezahlen. Sie können gegen Vorauszahlung v.a. bei Kreditinstituten in verschiedenen Währungen erworben und bei in- und ausländischen Kreditinstituten eingelöst werden. Abhanden gekommene Reiseschecks werden dem Erwerber ersetzt. Durch die zunehmenden Einsatzmöglichkeiten von international verwendbaren Zahlungskarten hat der Reisescheck nicht nur im europäischen Ausland an Bedeutung verloren.

    Anders: Reisekreditbrief.

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