Zitierfähige Version
- Revision von Retouren vom 19.02.2018 - 15:06
- Revision von Retouren vom 21.12.2017 - 16:46
- Revision von Retouren vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Retouren vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Retouren vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Retouren vom 08.02.2013 - 14:07
- Revision von Retouren vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Retouren vom 02.12.2009 - 15:24
- Revision von Retouren vom 17.09.2009 - 13:41
- Revision von Retouren vom 14.06.2008 - 11:44
Retouren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Allgemein: beanstandete oder unverkäufliche, an den Verkäufer zurückgesandte Waren.
2. Außenhandel: Waren, die dem Exporteur von seinen Niederlassungen oder Geschäftspartnern im Ausland zur Verrechnung von Exportsendungen zugesandt werden; zu registrieren in einem Retourenbuch.
3. Zollrecht: Rückwaren.
4. Bankverkehr: nicht eingelöste Wechsel (Retourwechsel), Schecks (Retourscheck) und Lastschriften.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon